16 Wochen Haft für Passwortverweigerung
Donnerstag, den 07. Oktober 2010 um 07:12 Uhr
Trotz offizieller Aufforderung, der Polizei das Passwort mitzuteilen, missachtete der Verdächtige die Frist und es kam zu einem Verfahren. Bis zu fünf Jahre Haft sieht das im Jahr 2007 eingeführte Regulation of Investigatory Powers Act vor. Bereits im Jahr 2009 gab es Berichten zufolge erste Urteile aufgrund Passwortverweigerungen. Allerdings waren diesbezüglich keine konkreteren Hintergründe bekannt.
Verfasst von: Marc Hartung-Knöfler
Quelle: heise.de


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